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Dokument-ID: 788189
2.10 Geschäftsführung und Vertretung bei der GesbR-Arbeitsgemeinschaft
Hier ist zunächst zwischen Geschäftsführung und Vertretung zu differenzieren:
- Bei der Geschäftsführung geht es um die Entscheidungsfindung innerhalb der Gesellschaft, also mit Wirkung unter den Gesellschaftern (gemeint ist etwa die interne Entscheidung, welche neue Maschine angeschafft werden soll).
- Bei der Vertretung geht es um das Handeln gegenüber außenstehenden Dritten (Vertretungsmacht bezüglich der Arbeitsgemeinschaft hat derjenige, der mit seiner Unterschrift einen für alle Gesellschafter der Arbeitsgemeinschaft bindenden Vertrag abschließen kann; die Vertretungsmacht ist daher Thema bei einer als Außengesellschafts-GesbR organisierten Arbeitsgemeinschaft).