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Dokument-ID: 693320
1.15 Gesellschaftereintritt/Gesellschafterausscheiden/Gesellschafterwechsel
Die Auseinandersetzung mit dem ausscheidenden Gesellschafter und seiner Beteiligung an schwebenden Geschäften soll sich an den rechtlichen Regelungen der OG orientieren. Gleiches gilt für die Fortsetzung der GesbR mit den Erben eines Gesellschafters. Die §§ 1201 ff ABGB bieten ein Regelungssystem für den Rechtsübergang: