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Dokument-ID: 878120
3.3 Gewerberechtliche Konsequenzen bei Umgründungen
Bei Umgründungen in Gestalt von
- Einbringungen,
- Verschmelzungen,
- Umwandlungen,
- Zusammenschlüssen,
- Realteilungen und
- Spaltungen
geht die ursprüngliche Berechtigung zur Gewerbeausübung auf den Nachfolgeunternehmer (Rechtsnachfolger) nach Maßgabe der untenstehenden Bestimmungen über. Zu den Umgründungen zählt auch die Einbringung von Unternehmen in eine zu diesem Zweck gegründete eingetragene Personengesellschaft. Diese Bestimmungen finden auch in dem Fall Anwendung, dass entsprechend den Regelungen des Unternehmensrechts die Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das Firmenbuch als eingetragene Personengesellschaft erfolgt.