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Cornelia Perzinger - Stanislava Doganova - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1.1 Gewerbetreibende bzw Gesellschafter

Die Pflichtversicherung als gewerbliche Selbstständige wird durch die Mitgliedschaft bei den Kammern der gewerblichen Wirtschaft ausgelöst. Die Kammermitgliedschaft wird in der Regel durch Lösen eines Gewerbescheines erlangt. Die Pflichtversicherung ruht, wenn auch die Kammermitgliedschaft ruhend gemeldet ist.

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