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Dokument-ID: 403870
2.2.4 Gibt es Grenzen der richtlinienkonformen Interpretation?
Die Entscheidung des EuGH bringt eine Einschränkung des oben Gesagten mit sich, die sich aus dem Grundsatz ergibt, dass die Auslegung einer Rechtsvorschrift nur so weit zulässig sein kann, dass das Ergebnis der Auslegung noch vom Wortlaut der Vorschrift gedeckt wird: