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Georg Prchlik - FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Grundsätzliches

Unter einer Offenen Gesellschaft (OG; gesetzliche Grundlagen finden sich insbesondere in den §§ 105 bis 160 UGB) versteht man gem § 105 UGB eine unter eigener Firma geführte (im Firmenbuch registrierte) Personengesellschaft, bei der

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