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3.1 Grundsätzliches
Das europäische Zivilverfahrensrecht umfasst eine Vielzahl von Regelungen und Mechanismen, die darauf abzielen, die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen innerhalb der Europäischen Union zu erleichtern und zu vereinheitlichen. Im Mittelpunkt steht das Bestreben, den freien Verkehr gerichtlicher Entscheidungen zu gewährleisten, die Rechtssicherheit im Binnenmarkt zu stärken und effektiven Rechtsschutz über nationale Grenzen hinweg sicherzustellen. Dabei geht es sowohl um Fragen der internationalen Zuständigkeit als auch um die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile sowie um vereinfachte europäische Verfahrensinstrumente, etwa das Europäische Mahnverfahren oder das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen. Das europäische Zivilverfahrensrecht ist geprägt von einer kontinuierlichen Weiterentwicklung durch Verordnungen, Richtlinien und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die ein immer dichteres Netz gemeinsamer Standards schafft. Zugleich steht es im Spannungsfeld zwischen nationaler Souveränität und europäischer Integration, was die Diskussion um seine Reichweite und Grenzen stets aktuell hält.