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Georg Prchlik - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.11.1 Haftung der Gesellschafter für Gesellschaftsverbindlichkeiten

Charakteristisch für die Kommanditgesellschaft ist eine persönliche Haftung der Gesellschafter für die Gesellschaftsverbindlichkeiten, wobei

  • die Haftung der Komplementäre unbeschränkt und
  • die Haftung der Kommanditisten auf deren jeweilige Haftsumme beschränkt

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