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3.1 Körperschaftsteuerpflicht aufgrund der Beteiligung an einer Personengesellschaft
Grundlagen
Die Beteiligung an einer Personengesellschaft als Mitunternehmer kann, für sich genommen, die Körperschaftsteuerpflicht einer ansonsten nicht steuerpflichtigen oder befreiten Körperschaft auslösen. So wird etwa die Beteiligung an einer Personengesellschaft des Unernehmensrechts, deren Tätigkeit über reine Vermögensverwaltung hinausgeht, als begünstigungsschädlicher Betrieb einer ansonsten gemeinnützigen Körperschaft gem §§ 34 ff BAO angesehen. Alle Begünstigungen – auch die Körperschaftsteuerbefreiung – des gemeinnützigen Vereins oder der gemeinnützigen GmbH gehen dadurch verloren. Durch die Beteiligung einer Körperschaft öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft des Unernehmensrechts wird immer ein – körperschaftsteuerpflichtiger – Betrieb gewerblicher Art begründet (§ 2 Abs 2 KStG).