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Walter Mika - Cornelia Perzinger - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.5.2 Künstler, Sportler, Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen

Rechtsgrundlagen

Personen, die im Inland eine selbstständige Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder als Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen ausüben oder deren „Werke“ im Inland verwertet werden, unterliegen mit diesen Einkünften der Abzugsteuer gem § 99 Abs 1 Z 1 EStG. Zweck der Abzugsteuer ist die Vereinfachung der Besteuerung und die Sicherstellung des Steueranspruchs (vgl Ludwig in Doralt et al, § 99 EStG15, Tz 1).

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