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4.9 Liquidation
Die Liquidation ist der Beginn des Zeitraumes nach der Auflösung der Gesellschaft, durch den sie zur tatsächlichen Vermögenslosigkeit geführt werden, um die Vollbeendigung ihrer Existenz durch registerliche Löschung zu ermöglichen. Es handelt sich um die zweite Phase der Beendigung einer Gesellschaft.
Beteiligter an der Liquidation ist jeder Gesellschafter, sofern über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, der Insolvenzverwalter, darüber hinaus der Gläubiger eines Gesellschafters, der die Forderung auf das Auseinandersetzungsguthaben eines Gesellschafters pfänden und sich zur Einziehung überweisen hat lassen (OGH 23.09.2020, 6 Ob 28/20s).
Wenn
- die Gesellschaft durch Realisierung eines Auflösungsgrundes aufgelöst und
- kein Fortsetzungsbeschluss gefasst
worden ist, so findet – wenn nicht über das Vermögen der KG der Konkurs eröffnet worden ist – die „Liquidation“ statt, also ein Verfahren, welches