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Dokument-ID: 390294
3.7.2 Pauschalierung
Im Umsatzsteuergesetz sind zwei Varianten der Pauschalierung vorgesehen.
Vollpauschalierung
§ 25 UStG enthält eine Verordnungsermächtigung, für Gruppen von Unternehmen, bei denen hinsichtlich der Besteuerungsgrundlagen annähernd gleiche Verhältnisse vorliegen und die nicht buchführungspflichtig sind, Durchschnittssätze für die zu entrichtende Steuer und/oder die Grundlagen ihrer Berechnung festzusetzen. Mangels einer entsprechenden Verordnung hat diese Bestimmung aber derzeit keine Relevanz.