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FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1 Personengesellschaft als Steuersubjekt

Allgemeine Anzeige- und Mitteilungspflicht

Die Gesellschafter sind verpflichtet, alle Umstände, die für den Bestand und Umfang einer Steuerschuld oder Steuerfreistellung bedeutsam sind, von sich aus wahrheitsgemäß und vollständig bekannt zu geben. Ebenso sind alle Umstände anzuzeigen, die eine Abgabepflicht begründen, abändern, beenden oder den Wegfall von Befreiungsvoraussetzungen bedeuten. Diese Anzeigen an das Finanzamt sind binnen einem Monat zu erstatten. Die Frist beginnt mit dem Ereignis (Umstand), das gemeldet werden muss. Die genauen Details über die Pflichten des Abgabepflichtigen (Vereins) sind in der Bundesabgabenordnung (BAO) in den § 119 ff geregelt.

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