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Dokument-ID: 390077
2.5.2 Problem der Liebhaberei
Normzweck
Grundsätzlich kommt nur eine Tätigkeit, die auf Dauer ein positives Gesamtergebnis erbringt, als Einkunftsquelle in Betracht. Wirft eine Tätigkeit auf Dauer Verluste ab, ist zu prüfen, ob die Tätigkeit tatsächlich in der Absicht, Gewinne zu erwirtschaften, betrieben wird (Gewinnabsicht), oder ob die Tätigkeit vorwiegend aus privaten Gründen ausgeübt wird (Liebhaberei). Wenn eine Tätigkeit als Liebhaberei zu beurteilen ist, kann der entsprechende Verlust nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden. Die Tätigkeit ist dann steuerlich unbeachtlich.