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2.8.4 Qualifikationsprobleme bei Personengesellschaften
In den Doppelbesteuerungsabkommen verpflichten sich die beiden Vertragsstaaten, ihre nationalen Steuerrechte nur eingeschränkt auszuüben. Im Ergebnis soll dadurch Doppelbesteuerung vermieden werden. Probleme können sich aber ergeben, wenn die Vertragstaaten den einzelnen Bestimmungen des Abkommens einen unterschiedlichen Inhalt unterstellen. Von Qualifikationskonflikten im engeren Sinn spricht man, wenn diese unterschiedliche Auslegung in Unterschieden der nationalen innerstaatlichen Rechtsordnungen bedingt sind. Aber auch unterschiedliche Sachverhaltsannahmen sowie unterschiedliche Abkommensauslegungen der beiden Staaten führen zu Problemen in der Anwendung der Abkommen und werden daher oft als Qualifikationskonflikte bezeichnet.