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Georg Prchlik | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.2 Sitz und Bezeichnung der Privatstiftung

Die Privatstiftung muss ihren Sitz im Inland haben.

Der Name einer Privatstiftung hat sich von allen im Firmenbuch eingetragenen Privatstiftungen deutlich zu unterscheiden; er darf nicht irreführend sein und muss das Wort „Privatstiftung“ ohne Abkürzung enthalten. (Man spricht vom „Namen“ und nicht von der „Firma“ einer Privatstiftung, da eine Privatstiftung in der Regel nicht Unternehmer ist.)

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