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Cornelia Perzinger - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Sozialversicherung der persönlich haftenden Gesellschafter

SV der persönlich haftenden Gesellschafter

Die persönlich haftenden Gesellschafter einer Personengesellschaft sind grundsätzlich nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) pflichtversichert. Die Pflichtversicherung nach FSVG gilt noch für manche Freiberufler (Apotheker und Patentanwälte in der Pensionsversicherung, Ärzte in der Pensions- und Unfallversicherung). Gesellschafter einer Personengesellschaft, die Land- und Forstwirtschaft betreibt, sind nach dem BSVG versichert.

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