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Dokument-ID: 390997
1.2 Sozialversicherung von Freiberuflern und anderen zuvor im GSVG Teilversicherten
Die Angehörigen der freien Berufe wurden mit 01.01.2000 dem Sozialversicherungstatbestand des Neuen Selbstständigen zugeordnet. Hinsichtlich des Sozialversicherungsverhältnisses steht bei den Freiberuflern die jeweilige persönliche Berufsbefugnis und Kammerzugehörigkeit im Vordergrund, auch wenn die Tätigkeit beispielsweise im Rahmen einer Personengesellschaft ausgeübt wird. Eine allfällige Pflichtversicherung tritt aufgrund der Berufsbefugnis der Person selbst ein.