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1.1.4 Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz
Einleitung
Seit 1. Juli 2017 ist das Sozialversicherung-Zuordnungsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz regelt, dass bereits zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit verbindlich festgestellt wird, welcher Sozialversicherung der betreffende Unternehmer zuzuordnen ist. Dabei handelt es sich allerdings um kein eigenständiges Gesetz, sondern um einen Sammelbegriff zu Änderungen verschiedener Sozialversicherungsgesetze (ASVG etc). An diesem Verfahren sind sowohl die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) als auch die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) beteiligt. Diese beiden Sozialversicherungsträger haben die Aufgabe, die Zuordnung des betreffenden Unternehmens zur ÖGK oder eben zur SVS durchzuführen.