© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 535096
8.2 Spaltungsprüfung
Wie ist die Prüfung der Spaltung geregelt? Wer bestellt den Spaltungsprüfer?
Der Spaltungsplan ist gem § 5 SpaltG durch einen Spaltungsprüfer zu prüfen. Wenn allerdings alle Anteilsinhaber schriftlich oder in der Niederschrift zur Hauptversammlung (Generalversammlung) darauf verzichten, so ist die Spaltungsprüfung nicht erforderlich.