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Iman Torabia - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.2 Spaltungsprüfung

Wie ist die Prüfung der Spaltung geregelt? Wer bestellt den Spaltungsprüfer?

Der Spaltungsplan ist gem § 5 SpaltG durch einen Spaltungsprüfer zu prüfen. Wenn allerdings alle Anteilsinhaber schriftlich oder in der Niederschrift zur Hauptversammlung (Generalversammlung) darauf verzichten, so ist die Spaltungsprüfung nicht erforderlich.

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