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Georg Prchlik - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.1 Begriff und Zielsetzung des Standortentwicklungsrechtes

Die hier behandelte Regelung mit dem Namen „Standortentwicklungsgesetz“ – eine Regelung betreffend bestimmter Aspekte verwaltungsrechtlicher Verfahrensabläufe unter dem besonderen Blickwinkel Österreichs als Wirtschaftsstandort ist mit dem 01.01.2019 in Kraft getreten.

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