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Dokument-ID: 391736
6.2.1 Steuerliche Behandlung beim Veräußerer des Mitunternehmeranteils
Die steuerliche Behandlung beim Veräußerer ist unabhängig davon, ob sein Anteil von den übrigen Gesellschaftern übernommen wird oder er an einen bisher unbeteiligten Dritten verkauft. Sein Veräußerungsgewinn ergibt sich als Differenz zwischen Veräußerungserlös und steuerlichem Kapitalkonto abzüglich allfälliger Veräußerungskosten. Der Betrag, um den der Veräußerungserlös das steuerliche Kapitalkonto übersteigt, stellt die Abgeltung stiller Reserven und des Firmenwertes dar.