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Walter Mika - Christian Schwetz | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1.8 Stille Reserven in Grund und Boden

Seit 1. April 2012 gilt beim Verkauf von betrieblichen Grundstücken durch Personengesellschaften die Immobilienertragsteuer. Diese beträgt ab dem 1. Jänner 2016 30 Prozent.

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