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Dokument-ID: 866427
5.7 Übertragung eines Geschäftsanteiles auf eine neu als Gesellschafter eintretende Person
Im Gegensatz etwa zum § 76 GmbH-Gesetz sieht das Recht der Personengesellschaften – nach den obigen Ausführungen muss man sagen: naturgemäß – nicht die Möglichkeit einer Übertragung des Geschäftsanteils auf eine andere Person – also der Kombination des Ausscheidens eines Gesellschafters mit dem Eintritt eines neuen Gesellschafters – vor.