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Dokument-ID: 877525
2.2 Umgründung im engeren Sinne
Charakteristisch für die Umgründung im engeren Sinne ist, dass
- sich die Umstrukturierung nicht in einem bloßen Formwechsel des Rechtsträgers erschöpft,
- sondern vielmehr das Vermögen (das Unternehmen) von einem alten Rechtsträger auf einen neuen mit dem alten nicht identischen Rechtsträger transferiert wird.