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Dokument-ID: 389892
2.3.2 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
Steuer-Inländer
Wie bei allen Personensteuern muss zwischen Steuer-Inländer und Steuer-Ausländer unterschieden werden. Der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen nur Personen, die im Inland einen (Wohn-)Sitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Staatsbürgerschaft ist belanglos.