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Neu Dokument-ID: 391229

Cornelia Perzinger - Walter Mika | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Verfahren im Sozialversicherungsrecht

Unter Verfahrensrecht sind jene Rechtsvorschriften zu verstehen, die das Zustandekommen förmlicher Entscheidungen der Sozialversicherungsträger regeln. Das Sozialversicherungsverfahren ist ausführlich im ASVG geregelt (§§ 352–417a). Die anderen Sozialversicherungsgesetze übernehmen diese Vorschriften fast vollständig und modifizieren sie nur in Teilbereichen, wo Abweichungen notwendig sind (zB § 194 GSVG).

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