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Walter Mika - Cornelia Perzinger - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5.1 Verlustausgleich und Verlustvortrag

Verlustausgleich

Bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte werden negative Einkünfte mit positiven ausgeglichen.

Der Verlustausgleich hat zuerst innerhalb einer Einkunftsart zu erfolgen.

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