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Georg Prchlik - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.6 Vermögenseinlage/„Gesellschaftsvermögen“

Stille Gesellschaft: Vermögenseinlage, „Gesellschaftsvermögen“

Da die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters gegen einen Anteil am Gewinn in das Vermögen des Unternehmensinhabers (als des Trägers des Unternehmens) übergeht, existiert kein

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