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Dokument-ID: 915678
7 Verschmelzung nach dem Umgründungssteuergesetz
Unter dem Begriff „Verschmelzung“ ist die Vereinigung von (mindestens) zwei Körperschaften zu verstehen, bei welcher
- das gesamte Vermögen der übertragenden Körperschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Körperschaft übergeht,
- die übertragende Körperschaft untergeht und
- in der Regel die Gesellschafter der übertragenden Körperschaft im Gegenzug Anteile an der übernehmenden Körperschaft erhalten.