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Neu Dokument-ID: 915678

Georg Prchlik - Karin Zahiragic - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

7 Verschmelzung nach dem Umgründungssteuergesetz

Unter dem Begriff „Verschmelzung“ ist die Vereinigung von (mindestens) zwei Körperschaften zu verstehen, bei welcher

  • das gesamte Vermögen der übertragenden Körperschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Körperschaft übergeht,
  • die übertragende Körperschaft untergeht und
  • in der Regel die Gesellschafter der übertragenden Körperschaft im Gegenzug Anteile an der übernehmenden Körperschaft erhalten.

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