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2.3.2 Versicherungsgrenzen
Grundlagen
Neue Selbstständige unterliegen nur bei Überschreiten einer bestimmten Einkommensgrenze der Pflichtversicherung. Pflichtversichert sind Neue Selbstständige, deren Beitragsgrundlage (= steuerlicher Gewinn plus Beiträge an die SVS plus bestimmte Veräußerungsgewinne) aus der versicherungspflichtigen Tätigkeit im Jahr die Versicherungsgrenze von EUR 6.613,20 (voraussichtlicher Wert 2026) überschreitet. Dieser Grenzbetrag entspricht dem Jahreswert der Geringfügigkeitsgrenze und wird jährlich valorisiert. Diese Versicherungsgrenze gilt unabhängig davon, ob sie die selbstständige Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird oder ob sie die einzige Einkommensquelle ist oder nicht.