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Georg Prchlik - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.7.3 Vertretung bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Geschäftsführer einer GmbH ist schon kraft Gesetzes zur unbeschränkten (und unbeschränkbaren) Vertretung nach außen befugt, ohne dass es einer vertraglichen Festlegung seiner Hauptpflichten bedürfe (RIS-Justiz RS0131129).

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