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Dokument-ID: 403865
2.2.3 Was bedeutet „richtlinienkonforme Interpretation“?
Einen wichtigen Grundsatz für die Auslegung von Rechtsvorschriften bildet das Prinzip, dass dann, wenn bezüglich einer Materie eine „höherrangige“ und eine „niedrigerrangige“ Rechtsvorschrift existieren (beispielsweise ein Gesetz und eine zu diesem Gesetz ergangene Durchführungsverordnung), die niedrigerrangige Rechtsvorschrift stets so auszulegen ist, dass sie mit der höherrangigen „konform“ ist, also nicht etwa den Intentionen der höherrangigen Norm widerspricht.