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Dokument-ID: 389906
2.3.4 Was unterliegt der Einkommensteuer? (Sachliche Steuerpflicht)
Das Einkommensteuergesetz schränkt den Umfang des zu versteuernden Einkommens nach verschiedenen Gesichtspunkten ein:
- Es werden sieben Einkunftsarten definiert, die erschöpfend aufzählen, welche Einkünfte der Steuer unterliegen.
- Erlöse aus dem Verkauf von privatem Vermögen bleiben – mit der Ausnahme von Spekulationsgewinnen – außer Ansatz.
- Einkünfte, die nicht unter die sieben Einkunftsarten fallen, sind nicht steuerbar (zB Spiel- und Lottogewinne, Erbschaften, Schenkungen, echtes Schmerzengeld – wohl aber Entschädigungen für Verdienstentgang, Finderlohn, Alimente).