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Cornelia Perzinger - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.4 Was unterliegt der Einkommensteuer? (Sachliche Steuerpflicht)

Das Einkommensteuergesetz schränkt den Umfang des zu versteuernden Einkommens nach verschiedenen Gesichtspunkten ein:

  • Es werden sieben Einkunftsarten definiert, die erschöpfend aufzählen, welche Einkünfte der Steuer unterliegen.
  • Erlöse aus dem Verkauf von privatem Vermögen bleiben – mit der Ausnahme von Spekulationsgewinnen – außer Ansatz.
  • Einkünfte, die nicht unter die sieben Einkunftsarten fallen, sind nicht steuerbar (zB Spiel- und Lottogewinne, Erbschaften, Schenkungen, echtes Schmerzengeld – wohl aber Entschädigungen für Verdienstentgang, Finderlohn, Alimente).

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