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Neu Dokument-ID: 386322

FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.5 Weitere Abgaben

Wenn Veranstaltungen organisiert werden, kann es zu AKM-Gebühren, Vergnügungssteuern, Lustbarkeitsabgaben etc kommen.

Wenn ausländische Künstler engagiert werden, haftet der Veranstalter für die „Ausländerabzugsteuer“, eine besondere Form der Einkommensteuer für Personen, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Der Werbeabgabe unterliegen Werbeleistungen, soweit sie im Inland gegen Entgelt erbracht werden.

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