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Walter Mika - Cornelia Perzinger - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.3 Zivilingenieure

Zivilingenieure unterliegen der Pflichtversicherung als Neue Selbstständige.

Die Pensionsversicherung der Mitglieder der Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammern erfolgt nach den Bestimmungen des FSVG. Die Beiträge zur Pensionsversicherung betragen 20 % der Bemessungsgrundlage.

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