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Dokument-ID: 391144
2.3.6 Zuständigkeit bei Mehrfachversicherung
Mehrfachversicherung in der Krankenversicherung ist gegeben, wenn gleichzeitig mehrere versicherungspflichtige Erwerbstätigkeiten ausübt werden bzw solche Geldleistungen bezogen werden, die ebenso mit einer Krankenversicherung verbunden sind. Die Mehrfachversicherung in der Krankenversicherung bezweckt vor allem höhere Beitragsgerechtigkeit. Alle Erwerbs- und Pensionseinkünfte sollen auch in der Krankenversicherung bis zur Höchstbeitragsgrundlage beitragspflichtig sein.