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Dokument-ID: 391158
2.4.1 Zuständigkeit bei Wanderversicherung
Sehr häufig wechseln die Versicherten im Laufe ihres Erwerbslebens zwischen den verschiedenen Systemen der gesetzlichen Pensionsversicherung. Mit Ausnahme der Beamten, die kein den anderen Zweigen vergleichbares Pensionssystem haben, werden alle Pensionszeiten grundsätzlich zusammengezählt. Es gibt keine Unterschiede im Leistungsrecht zwischen PVAng/PVArb und SVS.