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Dokument-ID: 272302
1.3 Zustandekommen des Gesellschaftsvertrages
Der Gesellschaftsvertrag ist ein multilateraler Vertrag, der durch übereinstimmende Willenserklärung aller Vertragspartner zustandekommt. Als solcher bedarf er grundsätzlich der Zustimmung aller am Vertragsabschluss beteiligten Personen. Die Willenserklärungen werden nicht dem einzelnen Vertragspartner gegenüber abgegeben, sondern richten sich an die Gesamtheit der Vertragsteilnehmer (RIS-Justiz RS0110697). Es bedarf daher