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Dokument-ID: 736252
5.1 Allgemeine Bestimmungen
Entstehung des Abgabeanspruches
Die Abgabenschuld entsteht in der Regel mit Verwirklichung des Tatbestandes, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft (Generalklausel). So entsteht die Steuerschuld bei der Umsatzsteuer zum Beispiel mit ausgeführter Lieferung (bei späterer Rechnungslegung ein Monat später).