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Cornelia Perzinger - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4.4 Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag

Steuergegenstand

Dieser mit der Handelskammergesetznovelle 1979 (BGBl Nr 570/1979) eingeführte Beitrag ist von Dienstgebern zu entrichten, welche der Wirtschaftskammer angehören. Der Zuschlag wird daher auch als Kammerumlage 2 bezeichnet.

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