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Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2 Zuständigkeit von Abgabebehörden

Sachliche Zuständigkeit

Die Zuständigkeit einer Abgabenbehörde des Bundes oder einer Abgabenbehörde der Länder und Gemeinden ergibt sich gem § 51 BAO aus dem jeweils durch Bundes- oder Landesgesetz, Staatsvertrag oder Verordnung für sie festgelegten Aufgabenbereich.

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