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Dokument-ID: 695287
Auflösung aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten
- „Fahrplan“ zur Veräußerung des Betriebsvermögens: geplanter Zeithorizont der Betriebseinstellung (wichtig für die Frage, ab wann Steuerbegünstigungen für die Gesellschafter bei Betriebsaufgabe möglich sind).
- Günstig ist, die Auflösung der Gesellschaft zum Ende des Wirtschafsjahres zu beschließen, um nicht eine gesonderte Schlussbilanz der „werbenden“ Gesellschaft während des laufenden Wirtschaftsjahres erstellen zu müssen.
- Welches Betriebsvermögen wird veräußert? Übernahme von Betriebsvermögen durch einen Gesellschafter in das Privatvermögen? Allfällige dadurch bedingte Umsatzsteuer-/Vorsteuerkorrekturen?
- Umsatzsteuer im Fall der Veräußerung von Gesellschaftsvermögen (die Veräußerung von Betriebsvermögen an Unternehmer ist steuerbar, es gibt keine umsatzsteuerrechtliche Befreiung für die gänzliche oder teilweise Veräußerung von Betriebsvermögen!)
- Bewertung des Betriebsvermögens zum Zeitpunkt der Auflösung; Problematik der Aufdeckung stiller Reserven: wichtig für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns!
- Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter (Dienstverträge, Mietverträge, Überlassungsverträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter)
- Gewinnermittlungsvorschriften während der Liquidation: Ist die Gesellschaft noch rechnungslegungspflichtig (steuerrechtlich, unternehmensrechtlich), bis wann hat die Gesellschaft noch einen Gewinn zu ermitteln?
- Versteuerung eines Veräußerungsgewinns durch die Gesellschafter