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Neu Dokument-ID: 844538

Georg Prchlik - Vesna Radukić | Muster | Checkliste

Die Auflösung der GesbR

Die Gesellschaft wird im Falle des Eintritts eines der nachstehenden Gründe aufgelöst:

  • durch den Ablauf der Zeit, für die sie eingegangen ist;
  • durch Beschluss der Gesellschafter;
  • durch die rechtskräftige Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters;
  • durch die Abänderung der Bezeichnung „Sanierungsverfahren“ in „Konkursverfahren“ oder durch die rechtskräftige Nichteröffnung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens;
  • durch Kündigung oder durch gerichtliche Entscheidung;
  • durch den Tod eines Gesellschafters, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt.

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