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Editorial
Das hier vorliegende Heft stellt die Gründung einer GmbH & Co KG (im engeren Sinne, also ohne eine natürliche Person als unbeschränkt haftender Gesellschafter) unter besonderer Bezugnahme auf das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 dar.
Die Darstellung des Musterfalles zeigt zunächst die für die Wahl der Gesellschaftsform „GmbH & Co KG“ maßgebende Motivenstruktur der beteiligten natürlichen Personen auf:
- Es soll die Möglichkeit einer gewinnunabhängigen Entnahme von Mitteln aus der Gesellschaft bestehen, was wegen des bei Kapitalgesellschaften gesetzlich angeordneten Kapitalrückzahlungsverbotes grundsätzlich ausgeschlossen ist; dies macht es erforderlich, dass die operative (die beabsichtigte Betriebstätigkeit unmittelbar ausführende) Gesellschaft dem Kreise der Personengesellschaften zugehört.
- Die persönliche Haftung der natürlichen Personen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft soll eliminiert werden, was wiederum die Bildung einer nur aus den Protagonisten bestehenden Personengesellschaft ausschließt, da es zum Wesen der Personengesellschaft gehört, dass zumindest einer der Gesellschafter (bei der Kommanditgesellschaft der Komplementär) persönlich und unbeschränkt haftet.
- Die Lösung liegt darin, dass
- man die Kommanditgesellschaft wählt, bei der nur ein persönlich und unbeschränkt haftender Gesellschafter (Komplementär) benötigt wird und
- als Komplementär eine GmbH verwendet, bei der die Gesellschafter (ebenfalls die Protagonisten) nicht persönlich für Gesellschaftsverbindlichkeiten haften.
- Diese Konstruktion kommt auch noch einem weiteren Wunsch der Protagonisten entgegen: Die Masse des Gewinns fließt an die Protagonisten als Kommanditisten der GmbH & Co KG, sodass die für eine GmbH typische „Doppelbesteuerung“ des Gewinnes (bei der Gesellschaft und bei den Gesellschaftern) weitgehend vermieden wird.
Der Beitrag beschäftigt sich – neben der Darstellung der Errichtung des Vertragswerkes (welches korrespondierende Gesellschaftsverträge für die Gründung der GmbH & Co KG und der Komplementär-GmbH enthält) – insbesondere mit dem sich aus der Wahl der Gesellschaftsform der GmbH & Co KG ergebenden Konsequenzen im Bereich des Rechnungswesens.
RA Dr. Georg Prchlik