© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 746277

Georg Prchlik - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

Eintritt oder Austritt einer Person als Gesellschafter/Gesellschafterwechsel

Wegen ihrer Grundcharakteristik als Personengesellschaft (somit als eine Gesellschaft, bei welcher der Persönlichkeit jedes Gesellschafters mehr Bedeutung beigemessen wird, als dessen [etwaiger] Kapitalbeteiligung) ist die GesbR nach dem gesetzlichen Leitmodell so konzipiert, dass jede Änderung in der Person eines Gesellschafters (Eintritt, Austritt, Wechsel) eine Änderung des Gesellschaftsvertrages darstellt und folglich der Einwilligung aller Gesellschafter bedarf (es gibt keine „frei übertragbaren“ Geschäftsanteile wie beispielsweise nach § 76 GmbHG bei der GmbH). Wollen die GesbR-Gesellschafter bereits bei der Gründung der Gesellschaft Vorsorge dafür treffen, dass eine freie Übertragung der Gesellschafterposition möglich ist, dann müssen sie in den Gesellschaftsvertrag entsprechende Bestimmungen aufnehmen. Hier könnte etwa vorgesehen werden:

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Personengesellschaften in Fallbeispielen in unserem Shop! Zum Shop