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Fragen bei der Abtretung eines Gesellschafteranteils
Die Ausgangssituation wirft folgende, bei „Abtretung“ eines Gesellschafteranteils relevante Fragen auf:
Auseinandersetzung
In diesem Fall findet keine vermögensrechtliche „Auseinandersetzung“ zwischen der Gesellschaft und Ludwig Leutkenner statt. „Auseinandersetzung“ bedeutet, dass jenes Barvermögen zu ermitteln ist, welches Ludwig Leutkenner anteilig erhielte, würde die Gesellschaft im Zeitpunkt seines Ausscheidens liquidiert werden. Der ausscheidende Gesellschafter hat einen schuldrechtlichen Abfindungsanspruch gegen die Gesellschaft; ihm ist in Geld auszuzahlen, was er bei der Auseinandersetzung erhalten würde, falls die Gesellschaft zur Zeit des Ausscheidens aufgelöst worden wäre (OGH 29.06.2015, 6 Ob 144/14s).