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Georg Streit - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

Kurzdarstellung der wichtigsten spezifischen Merkmale einer (typischen) Stillen Gesellschaft

Die Stille Gesellschaft ist eine gesetzlich typisierte Gesellschaftsform der österreichischen Rechtsordnung (§§ 179 ff UGB). Für andere Gesellschaftsformen wie Kapitalgesellschaften aber auch die OG oder die KG wurden im Laufe der Zeit spezifische und wesentlich umfangreichere Rechtsgrundlagen geschaffen, jene für die Stille Gesellschaft weniger umfangreich adaptiert. Die Stille Gesellschaft gilt als Personengesellschaft, sie unterscheidet sich von der OG und der KG aber wesentlich dadurch, dass ihre keine Rechtspersönlichkeit zukommt, sowie, dass alle Rechte und Pflichten die Gesellschafter treffen. Sie unterscheidet sich von der GesbR dadurch, dass sie als reine Innengesellschaft im Regelfall auf die Unternehmensbeteiligung ohne Mitgestaltungsmöglichkeit und vor allem ohne Vermögensbeteiligung gerichtet ist. Die Stille Gesellschaft ist aufgrund der relativ einfachen Gründung aber auch anderer Spezifika für viele Projekte, insbesondere wirtschaftliche Beteiligungsmodelle, einsetzbar. Die wichtigsten Anwendungsfälle im österreichischen Wirtschaftsleben liegen im Bereich der Investition in fremde Projekte, der Verlustbeteiligung, in Anlageformen oder der Mitarbeiterbeteiligung.

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