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Dokument-ID: 695422
Potenzielle Problematik der stillen Gesellschaft unter dem Blickwinkel des Bankwesenrechts
Wenn im Falle einer stillen Gesellschaft eine Beteiligung des stillen Gesellschafters an einem etwaigen Verlust des Unternehmens vertraglich ausgeschlossen ist, kann sich ein bankwesenrechtliches Problem ergeben, welches derzeit im Zusammenhang mit der Finanzierungsmöglichkeit des „Crowdfunding“ heftig diskutiert wird (Stichwort: „Einlagengeschäft“ iSd § 1 Abs 1 Z 1 Bankwesengesetz – Konzessionspflicht?). Da diese Problematik beim partiarischen Darlehen verschärft auftritt, soll sie dort behandelt werden.