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Neu Dokument-ID: 1097344

Mischa Blasoni - David Gloser - Martin Grill - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Muster | Checkliste

Sozialversicherung

  • Für alle Gesellschafter einer OG besteht Pflichtversicherung nach dem GSVG, sofern die Gesellschaft über eine Gewerbeberechtigung verfügt.
  • Mit dem Ausscheiden aus der Gesellschaft endet für den ausscheidenden unbeschränkt haftenden Gesellschafter einer Personengesellschaft die Pflichtversicherung (Sozialversicherung) aus gewerblicher Tätigkeit.
  • Der ausscheidende Gesellschafter hat die Abmeldung beim zuständigen Sozialversicherungsträger vorzunehmen (der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen).
  • Achtung: Auch vom Auseinandersetzungsguthaben hat der ausscheidende Gesellschafter Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten!

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